Kasko
Gutachten
Info
Bei einem selbst verschuldetem Unfall (Kaskoschaden) hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.
Unser Service
Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden. Als Kfz-Sachverständigenbüro M24 erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für:
- PKW
- LKW
- Motorräder & Motorroller
- Oldtimer
- Sonderfahrzeuge & Exoten