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Kasko

Gutachten

Info

Bei einem selbst verschuldetem Unfall (Kaskoschaden) hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Ver­sicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.

Unser Service

Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden. Als Kfz-Sachverständigenbüro M24 erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für:

  • PKW
  • LKW
  • Motorräder & Motorroller
  • Oldtimer
  • Sonderfahrzeuge & Exoten